Ratgeber

Angebot und Rechnung im Garten- und Landschaftsbau

7 Min. Lesezeit · aktualisiert am 12.08.2026
Im Garten- und Landschaftsbau steckt das Geld an drei Stellen, die auf vielen Rechnungen fehlen: in den Maschinenstunden, im Abtransport und in der Pflege nach der Fertigstellung. Der Bau selbst ist meist ordentlich kalkuliert – verloren wird an dem, was drumherum passiert. Hier steht, wie du diese drei Posten sichtbar machst.
Das Wichtigste in Kürze
Bagger, Rüttelplatte und Radlader gehören als Maschinenstunden auf den Beleg, getrennt von der Arbeitszeit der Leute.
Aushub, Bauschutt und Grünschnitt kosten Entsorgungsgebühren und Fahrten – rechne beides aus, bevor du eine Pauschale nennst.
Pflanzarbeiten und Pflasterarbeiten sind unterschiedliche Kalkulationen; die eine hängt am Wetter, die andere am Unterbau.
Die Pflege nach der Fertigstellung ist das eigentliche Folgegeschäft – als Vertrag mit Turnus statt als jährliche Neuakquise.

Maschinenstunden sind eigene Positionen

Ein Minibagger, eine Rüttelplatte oder ein Radlader kosten Miete oder Abschreibung, Diesel und Transport – unabhängig davon, wie viele Leute damit arbeiten. Wer diese Kosten stillschweigend in den Stundensatz der Mitarbeiter einrechnet, hat einen Satz, der im Angebotsvergleich überteuert wirkt, und verschenkt bei maschinenarmen Aufträgen bares Geld.
Getrennt ausgewiesen ist die Rechnung ehrlicher und für den Kunden verständlich: Er sieht, dass der Bagger einen halben Tag lief, und nicht nur, dass drei Leute teuer waren. Für dich entsteht nebenbei eine belastbare Zahl darüber, ob sich die eigene Maschine gegenüber der Miete rechnet.

Entsorgung ist kein Nebenposten

Aushub, alter Beton, Wurzelstöcke, Grünschnitt: Im Garten- und Landschaftsbau verlässt fast immer mehr Material die Baustelle als angeliefert wird. Deponiegebühren, Containermiete und die Fahrten dorthin summieren sich zu einem Betrag, der bei einer Pauschale gern unter den Tisch fällt.
Rechne die Menge vor dem Angebot grob durch – Kubikmeter Aushub, Anzahl Container, Fahrten – und weise die Entsorgung als eigene Position aus. Ist die Menge vorher nicht seriös schätzbar, gehört genau das ins Angebot: Entsorgung nach tatsächlichem Anfall, mit dem Satz je Container oder Tonne. Das ist ehrlicher als eine Pauschale, die du später nicht halten kannst.

Pflanzen und Pflaster folgen verschiedenen Regeln

Eine Pflanzung hängt an Jahreszeit, Witterung und dem Zustand des Bodens; die Anwuchsphase entscheidet, ob die Arbeit gelungen ist, und sie liegt nach deinem letzten Baustellentag. Eine Pflasterfläche dagegen steht und fällt mit dem Unterbau – der Aufwand liegt unter der sichtbaren Oberfläche und ist beim Aufmaß nicht zu sehen.
Kalkuliere und beschreibe beide getrennt, auch wenn sie im selben Auftrag stecken. Beim Pflaster gehören Tragschicht, Bettung und Fläche als eigene Positionen aufs Angebot, bei der Pflanzung die Bodenvorbereitung neben der Pflanze selbst. Wer nur die Endfläche in Quadratmetern nennt, kann Mehraufwand im Untergrund später nicht belegen.

Die Pflege ist das Geschäft nach dem Geschäft

Nach der Fertigstellung beginnt die Phase, in der die meisten Betriebe ihren eigenen Auftrag aus der Hand geben: Rasenpflege, Rückschnitt, Bewässerung, Winterdienst. Diese Arbeiten sind planbar, wiederkehrend und binden den Kunden – vorausgesetzt, sie sind vereinbart und nicht jedes Frühjahr neu zu erkämpfen.
Ein Pflegevertrag mit festem Turnus und klarem Umfang macht aus einem einmaligen Bauauftrag eine dauerhafte Kundenbeziehung. Für den Kunden ist es bequemer, für dich ist es die einzige Position im Jahr, die du nicht akquirieren musst.

So läuft es in HandwerkPapierlos

Maschinen, Entsorgung und Anfahrt liegen mit ihren Sätzen im Leistungskatalog und stehen mit einem Tipp im Angebot – so vergisst du sie nicht, weil sie beim Schreiben von selbst auftauchen.
Wiederkehrende Pflege legst du als Wartungsvertrag mit Turnus an: Die App meldet den fälligen Termin, hält die Einsätze beim Kunden fest und macht aus der Pflege eine Rechnung, ohne dass du im Kalender suchst.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
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