Kostenvoranschlag und Angebot werden im Alltag oft in einem Atemzug genannt – rechtlich sind es aber zwei verschiedene Dinge. Das eine ist eine fachkundige Schätzung, das andere ein verbindliches Preisversprechen. Wer den Unterschied kennt, vermeidet Streit über Mehrkosten und entscheidet bewusster, was er dem Kunden in die Hand gibt.
Ein Angebot ist ein verbindliches Preisversprechen – nimmt der Kunde an, gilt der genannte Preis.
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung; die tatsächlichen Kosten dürfen davon abweichen.
Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab, musst du den Kunden unverzüglich informieren – er darf dann vom Auftrag zurücktreten.
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos; wer ihn berechnen will, muss das vorher klar vereinbaren.
Der Unterschied in Klartext
Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung: Diese Leistung erbringe ich zu diesem Preis. Nimmt der Kunde an, ist der Vertrag zu genau diesen Konditionen geschlossen – Mehrkosten trägst du selbst, es sei denn, der Kunde bestellt nachträglich etwas anderes oder es kommt ein begründeter Nachtrag hinzu.
Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er signalisiert dem Kunden eine Größenordnung, verspricht aber keinen Festpreis. Wird die Arbeit aufwendiger als gedacht, darfst du die tatsächlichen Kosten abrechnen – innerhalb gewisser Grenzen.
Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?
Unverbindlich heißt nicht beliebig. Als Fachbetrieb wird von dir erwartet, dass die Schätzung mit der nötigen Sorgfalt erstellt ist – ein Kostenvoranschlag, der die Kosten grob unterschätzt, fällt auf dich zurück.
Zeichnet sich während der Arbeit ab, dass die Kosten den Voranschlag wesentlich übersteigen, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde darf den Auftrag dann kündigen und zahlt nur die bis dahin erbrachte Leistung. Wo genau „wesentlich“ beginnt, hängt vom Einzelfall ab – als grobe Orientierung gelten in der Praxis oft Überschreitungen ab etwa fünfzehn bis zwanzig Prozent. Wer den Kunden erst mit der Schlussrechnung überrascht, riskiert, auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben.
Darf ein Kostenvoranschlag Geld kosten?
Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos – auch wenn Aufmaß und Kalkulation Zeit kosten. Wer für die Ausarbeitung Geld verlangen will, etwa bei aufwendiger Vor-Ort-Prüfung, muss das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbaren. Ein stillschweigend berechneter Kostenvoranschlag ist einer der sichersten Wege zu einer schlechten Bewertung.
Üblich ist bei aufwendigen Fällen ein Mittelweg: Die Ausarbeitung kostet einen genannten Betrag, der bei Auftragserteilung verrechnet wird. Das ist fair für beide Seiten – aber nur, wenn es vor der Ausarbeitung klar ausgesprochen wurde.
Wann Kostenvoranschlag, wann Angebot?
Ein Angebot passt, wenn du den Umfang sicher überblickst: klar definierte Leistung, bekannte Materialpreise, kalkulierbare Arbeitszeit. Der Festpreis gibt dem Kunden Sicherheit und dir das stärkere Verkaufsargument – die meisten Privatkunden entscheiden sich lieber für einen festen Preis als für eine Schätzung.
Ein Kostenvoranschlag ist die ehrlichere Wahl, wenn Unbekannte im Spiel sind: Was unter dem alten Putz steckt, wie der Wasserschaden hinter der Wand aussieht oder wie viel vom Bestand sich erhalten lässt, weiß vorher niemand. Hier würde ein Festpreis entweder dich ins Risiko setzen oder mit hohem Sicherheitsaufschlag den Kunden abschrecken.
Angebot: Umfang klar, Preise bekannt, Festpreis als Verkaufsargument
Kostenvoranschlag: unklarer Umfang, Altbau, Schadensfälle, Reparaturen
In beiden Fällen: Positionen aufschlüsseln und Arbeit von Material trennen
Beides sauber erstellen – aus einer Hand
In HandwerkPapierlos erstellst du Angebote mit klar aufgeschlüsselten Positionen aus deinem eigenen Leistungskatalog – auf Wunsch mit KI-Vorschlägen aus deiner Auftragsbeschreibung. Nimmt der Kunde an, wird daraus ohne Neutippen die Auftragsbestätigung und später die Rechnung. Stellt sich unterwegs mehr Aufwand heraus, hältst du ihn als Nachtrag fest, statt am Ende über die Schlussrechnung zu diskutieren. Auch offline auf der Baustelle.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter.