Ratgeber

Angebot und Rechnung in der Zimmerei

7 Min. Lesezeit · aktualisiert am 12.08.2026
In der Zimmerei liegt die Wertschöpfung in der Halle, das Risiko aber auf der Baustelle: Abbund und Vorfertigung lassen sich planen, Montagetag, Kran und Wetter nicht. Wer beide Teile in einem Preis verschmilzt, trägt das Baustellenrisiko allein. Hier steht, wie du sie trennst und dein Geld über den Bauverlauf hereinholst.
Das Wichtigste in Kürze
Kalkuliere Abbund und Vorfertigung getrennt von der Montage – das eine ist planbar, das andere hängt an Wetter, Kran und Vorgewerken.
Kran, Hebebühne und Maschinen gehören als eigene Positionen auf den Beleg, nicht in den Stundensatz der Monteure.
Bei Aufträgen über mehrere Wochen holst du dein Geld über Abschläge nach Bauabschnitt herein, statt monatelang in Vorleistung zu gehen.
Wartezeiten durch Vorgewerke sind abrechenbare Zeit – aber nur, wenn sie dokumentiert wurden, als sie entstanden.

Halle und Baustelle sind zwei Kalkulationen

Der Abbund läuft unter kontrollierten Bedingungen: bekannte Maschinen, bekannte Zeiten, kein Wetter. Die Montage ist das Gegenteil – ein Tag mit Kran, Team und einer Baustelle, auf der drei andere Gewerke stehen. Beides in einen Quadratmeterpreis für „Dachstuhl“ zu packen, heißt das Risiko der Baustelle aus der Marge der Halle zu bezahlen.
Trenn die Positionen deshalb entlang der Wertschöpfung: Material nach Kubikmeter oder Laufmeter, Abbund und Vorfertigung nach Stunde oder pauschal je Bauteil, und die Montage als eigener Block mit Team, Gerät und Dauer.
Der Kunde versteht diese Trennung meist besser als eine Pauschale – sie erklärt ihm, warum ein zusätzlicher Montagetag Geld kostet, obwohl das Holz dasselbe geblieben ist.

Kran und Maschinen gehören auf den Beleg

Ein Autokran, eine Hebebühne oder ein angemieteter Teleskoplader kosten unabhängig davon, wie viele Leute daneben stehen. Wer diese Kosten in den Stundensatz der Monteure einrechnet, macht den eigenen Stundensatz unvergleichbar teuer und verliert bei jeder Angebotsprüfung Punkte gegen Wettbewerber, die es getrennt ausweisen.
Steht das Gerät als eigene Position da – Kran, Anzahl Stunden, Satz – ist die Rechnung für den Bauherrn nachvollziehbar und für dich ehrlich kalkuliert. Verschiebt sich der Montagetermin und der Kran steht trotzdem, hast du außerdem eine Grundlage, die Kosten weiterzugeben.

Wartezeit ist Arbeitszeit – wenn sie dokumentiert ist

Zimmerleute warten häufiger als andere: auf den Estrich, auf das Gerüst, auf den Kranstellplatz, auf die Freigabe. Diese Zeit ist bezahlte Arbeitszeit deiner Leute, und sie ist grundsätzlich weitergebbar – aber nur, wenn sie festgehalten wurde, als sie entstand.
Eine Notiz am selben Tag mit Uhrzeit, Grund und betroffenen Personen ist belastbar. Dieselbe Behauptung vier Wochen später in der Schlussrechnung ist es nicht. Wer angewöhnt, Behinderungen direkt auf der Baustelle festzuhalten, führt am Ende keine Diskussion, sondern legt einen Beleg vor.

Abschläge nach Bauabschnitt statt Vorleistung über Wochen

Zwischen Materialeinkauf und Schlussrechnung liegen im Holzbau oft Wochen, in denen der Betrieb das gesamte Material vorfinanziert. Das ist vermeidbar: Abschlagsrechnungen nach erreichten Abschnitten – Material beschafft, Abbund fertig, Richtfest, Montage abgeschlossen – holen das Geld dann herein, wenn die Leistung erbracht ist.
Wichtig ist die saubere Verkettung: Die Schlussrechnung listet die gesamte Leistung und zieht jeden Abschlag sichtbar mit Nummer, Datum und Betrag ab. Der häufigste Fehler ist ein vergessener oder falsch abgezogener Abschlag – beides fällt spätestens beim Steuerberater auf und kostet doppelt Zeit.

So läuft es in HandwerkPapierlos

Aus dem angenommenen Angebot entstehen die Abschlagsrechnungen mit einem Tipp; die Schlussrechnung zieht sie automatisch mit Nummer, Datum, Nettobetrag und Steuer wieder ab, sodass keiner vergessen oder doppelt abgezogen wird.
Behinderungen und Wartezeiten hältst du direkt auf der Baustelle im Bautagebuch fest, mit Datum und Foto. Das funktioniert auch ohne Empfang und wandert in die Rechnung, wenn du sie stellst – nicht in eine Erinnerung, die dir vier Wochen später fehlt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
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