Ratgeber

Abschlagsrechnung stellen

5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 27.06.2026
Bei größeren Aufträgen musst du nicht bis zum Schluss auf dein Geld warten. Mit Abschlagsrechnungen holst du dir Teilbeträge nach Baufortschritt und bleibst liquide. Wichtig ist nur, dass die Schlussrechnung am Ende alle Abschläge korrekt gegenrechnet – hier steht, wie das funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
Abschlagsrechnungen holen Teilbeträge nach Baufortschritt herein und schonen deine Liquidität.
Du darfst Abschläge für erbrachte Leistungen verlangen – auch wenn im Vertrag nichts davon steht.
Jeder Abschlag bezieht sich auf die bereits erbrachte Leistung – nicht auf einen willkürlichen Betrag.
Die Schlussrechnung listet die Gesamtleistung und zieht alle gezahlten Abschläge sichtbar ab.
Sauber verkettet vermeidest du, dass am Ende Beträge doppelt oder gar nicht berechnet werden.

Wann sich Abschlagsrechnungen lohnen

Zieht sich ein Auftrag über Wochen und bindest du dabei Material und Arbeitszeit, ist es riskant, erst ganz am Ende abzurechnen. Abschlagsrechnungen erlauben es, bereits erbrachte Leistungen zwischendurch in Rechnung zu stellen. So gehst du nicht über den ganzen Zeitraum in Vorleistung.
Üblich ist, Abschläge an den Baufortschritt zu koppeln – etwa nach Fertigstellung eines Bauabschnitts. Der Kunde zahlt dann für das, was nachweislich schon geleistet ist.

Du hast ein Recht auf Abschläge

Viele Betriebe trauen sich nicht, Abschläge zu verlangen, weil im Auftrag nichts davon steht. Das ist ein Missverständnis: Beim Werkvertrag kannst du für bereits erbrachte, vertragsgemäße Leistungen einen Abschlag verlangen, ohne dass ihr das vorher extra vereinbart habt. Der Anspruch steht im Gesetz und muss nicht erst ausgehandelt werden.
Maßstab ist der Wert dessen, was du schon geleistet hast. Es geht also nicht um einen frei gewählten Prozentsatz des Auftragswerts, sondern um das, was tatsächlich schon in der Wohnung des Kunden steht – verlegte Fläche, montierte Ständerwerke, eingebaute Fenster.
Kleine Mängel hebeln den Anspruch nicht aus. Der Kunde darf bei unwesentlichen Mängeln nicht die ganze Abschlagszahlung zurückhalten, sondern nur einen angemessenen Teil davon. Trotzdem gilt: Wer schon beim ersten Abschlag mit dem Gesetz argumentiert, hat meist ein anderes Problem – sauber dokumentierter Baufortschritt überzeugt schneller als ein Paragraf.

So baust du einen Abschlag auf

Eine Abschlagsrechnung sieht aus wie eine normale Rechnung, macht aber deutlich, dass es sich um eine Teilzahlung handelt. Sie bezieht sich auf die bis dahin erbrachte Leistung und enthält dieselben Pflichtangaben wie jede Rechnung.
Wichtig ist eine nachvollziehbare Grundlage: Welcher Teil der vereinbarten Leistung ist erbracht? Wer das sauber benennt, vermeidet Diskussionen darüber, ob der geforderte Betrag gerechtfertigt ist.
Der beste Beleg dafür kostet dich zwei Minuten: Fotos vom Stand der Arbeiten am Tag der Abschlagsrechnung. Kommt später die Frage auf, wofür der Abschlag eigentlich war, liegt die Antwort mit Datum vor – und du diskutierst nicht aus der Erinnerung.

Die Schlussrechnung verrechnet alles

Am Ende steht die Schlussrechnung. Sie listet die gesamte erbrachte Leistung auf und zieht davon die bereits gezahlten Abschläge sichtbar ab. Übrig bleibt der Restbetrag, den der Kunde noch schuldet.
Der häufigste Fehler ist, die Abschläge nicht oder falsch abzuziehen – dann wird entweder doppelt kassiert oder Geld verschenkt. Deshalb ist eine saubere Verkettung von Abschlägen und Schlussrechnung entscheidend.

Abschläge und Schlussrechnung automatisch verkettet

In HandwerkPapierlos hängst du Abschlags- und Schlussrechnungen an denselben Auftrag. Die Schlussrechnung zieht die bereits gestellten Abschläge automatisch ab, sodass der Restbetrag stimmt – ohne Rechnerei von Hand. Jede Rechnung wird unveränderbar festgeschrieben, und die Nummernfolge bleibt lückenlos.
Den Nachweis für den Baufortschritt hast du dabei schon: Ordnest du die Rechnungen der Baustelle zu, liegen Fotos, Tagesberichte und erfasste Zeiten am selben Ort wie die Belege. Wenn ein Kunde fragt, wofür der dritte Abschlag war, musst du nicht im Handy-Fotoalbum suchen.

Quellen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden amtlichen Fundstellen. Die Links öffnen in einem neuen Tab.
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 632a – Abschlagszahlungen – Bundesamt für Justiz. Zuletzt geprüft am 24.07.2026.
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 631 – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag – Bundesamt für Justiz. Zuletzt geprüft am 24.07.2026.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
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