Im Trockenbau arbeitest du selten für den Endkunden und fast nie an einem Tag fertig: Meist rechnest du gegenüber einem Generalunternehmer ab, über Wochen, in Etappen. Damit am Ende die Summe stimmt und die Rechnung nicht beanstandet wird, kommt es auf drei Dinge an – nachvollziehbares Aufmaß, saubere Abschläge und das richtige Rechnungsformat. Hier steht, worauf es ankommt.
Rechne nach der tatsächlich beplankten Fläche ab und weise Öffnungen wie Türen und Fenster nachvollziehbar aus.
Trenne Arbeit und Material und schlüssele ein- und zweilagige Beplankung, Ständerwerk und Spachtelarbeit als eigene Positionen auf.
Bei langen Aufträgen holst du dein Geld über Abschläge nach Bauabschnitt herein; die Schlussrechnung zieht sie sichtbar wieder ab.
Gegenüber einem Generalunternehmer ist die elektronische Rechnung der Normalfall – ein einfaches PDF reicht dort oft nicht mehr.
Nach Fläche abrechnen – aber nach welcher?
Der Streit im Trockenbau entsteht fast immer am Aufmaß, nicht am Preis. Abgerechnet wird in der Regel nach der beplankten Fläche in Quadratmetern – doch genau da liegen die Fallen: Wird ein- oder zweilagig beplankt? Zählen Decken anders als Wände? Und wie werden Tür- und Fensteröffnungen behandelt?
Halte im Angebot und später auf der Rechnung fest, welche Fläche du zugrunde legst und wie du mit Öffnungen umgehst. Eine Position „Beplankung einlagig, 48 m²“ mit einer klaren Zeile zum Abzug der Öffnungen ist für den Auftraggeber prüfbar – eine Pauschale „Trockenbau Wohnung“ ist es nicht und lädt zu Kürzungen ein.
Arbeit und Material getrennt aufschlüsseln
Ständerwerk stellen, beplanken, verspachteln und schleifen sind unterschiedliche Arbeitsschritte mit unterschiedlichem Aufwand – und Profilblech, Platten und Spachtelmasse sind Material. Wer das alles in einen Quadratmeterpreis presst, verschenkt die Grundlage für Nachträge und macht dem Kunden die Prüfung schwer.
Übersichtlich wird es, wenn Unterkonstruktion, Beplankung, Spachtelarbeit in der gewünschten Qualitätsstufe und das Material je als eigene Position stehen. Deine Sätze hinterlegst du einmal im Leistungskatalog, danach setzt du sie nur noch ein – das hält die Rechnungen untereinander vergleichbar und spart Tipparbeit auf der Baustelle.
Abschläge, weil der Bau in Etappen läuft
Zieht sich ein Trockenbau-Auftrag über Wochen, ist es riskant, erst am Schluss abzurechnen – du gehst die ganze Zeit mit Material und Lohn in Vorleistung. Übliche Praxis sind deshalb Abschlagsrechnungen nach Bauabschnitt: eine nach Fertigstellung des Ständerwerks, eine nach der Beplankung, und so weiter.
Wichtig ist die saubere Verkettung: Die Schlussrechnung listet die gesamte erbrachte Leistung und zieht die bereits gezahlten Abschläge sichtbar ab. Der häufigste Fehler ist, einen Abschlag zu vergessen oder falsch abzuziehen – dann wird doppelt kassiert oder Geld verschenkt. Wie Abschläge und Schlussrechnung zusammenspielen, steht ausführlich im Ratgeber zur Abschlagsrechnung.
E-Rechnung an den Generalunternehmer
Weil du im Trockenbau meist an ein anderes Unternehmen fakturierst, ist die elektronische Rechnung hier besonders relevant. Viele Generalunternehmer nehmen inzwischen nur noch strukturierte Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD an – ein selbst gebautes PDF wird dann zurückgewiesen, und du wartest noch länger auf dein Geld.
Kläre vor der ersten Rechnung, welches Format der Auftraggeber erwartet, und stelle dein Rechnungsprogramm darauf ein. Verpflichtend wird das Erstellen eigener E-Rechnungen ab Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab Januar 2028 für alle übrigen – was davon auf deinen Betrieb zutrifft, bestätigt dir dein Steuerberater.
Als Subunternehmer: Rechnung ohne Umsatzsteuer
Der Punkt, an dem im Trockenbau am häufigsten falsch abgerechnet wird: Arbeitest du für einen Generalunternehmer oder einen anderen Bauunternehmer, schuldet in aller Regel nicht du die Umsatzsteuer, sondern dein Auftraggeber. Auf deiner Rechnung steht dann kein Steuerbetrag, sondern der Hinweis, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Trockenbauarbeiten sind Bauleistungen im Sinne dieser Regel – Ständerwerk, Beplankung, abgehängte Decken und Vorsatzschalen fallen darunter. Entscheidend ist aber nicht die Art deiner Arbeit allein, sondern auch, ob dein Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Beim Generalunternehmer ist das der Regelfall, beim privaten Bauherrn nicht.
Weist du versehentlich trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du den ausgewiesenen Betrag zusätzlich dem Finanzamt – bis du die Rechnung berichtigst. Und dein Auftraggeber wird sie ohnehin zurückweisen. Frag im Zweifel vor der ersten Rechnung deinen Steuerberater, ob dein konkretes Verhältnis darunter fällt; das ist eine Frage, die man einmal klärt und dann für alle weiteren Rechnungen desselben Auftraggebers weiß.
Trockenbau-Rechnungen ohne Rechnerei
In HandwerkPapierlos baust du die Rechnung aus deinen eigenen Positionen für Ständerwerk, Beplankung und Spachtelarbeit – auf Wunsch mit Vorschlägen aus deiner Auftragsbeschreibung. Abschläge und Schlussrechnung hängen am selben Auftrag, die Abzüge rechnet die App automatisch. Auf Knopfdruck entsteht die E-Rechnung im geforderten Format, jede gestellte Rechnung wird unveränderbar festgeschrieben und lückenlos nummeriert – auch offline auf der Baustelle.
Den Subunternehmer-Fall stellst du am Beleg mit einem Häkchen ein: Der Steuerausweis entfällt, der Pflichthinweis für den Auftraggeber erscheint stattdessen. Setzt du es schon im Angebot, wird es in die spätere Rechnung übernommen – du musst also nicht bei jeder Abschlagsrechnung neu daran denken.
Quellen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden amtlichen Fundstellen. Die Links öffnen in einem neuen Tab.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.