Zwei Prozent Nachlass für schnelle Zahlung klingen nach wenig – bei einer Rechnung über 8.000 Euro sind es 160 Euro aus deiner Marge. Trotzdem kann sich Skonto lohnen. Hier steht, welche Sätze und Fristen üblich sind, wie beides eindeutig auf die Rechnung kommt und was gilt, wenn ein Kunde die Frist verstreichen lässt und trotzdem kürzt.
Skonto ist kein Rabatt: Die Rechnung steht über den vollen Betrag, abgezogen werden darf erst bei fristgerechter Zahlung.
Abgezogen wird vom Bruttobetrag der Rechnung – vom Nettobetrag nur, wenn ihr das ausdrücklich vereinbart und auf die Rechnung geschrieben habt.
Üblich sind zwei Prozent bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen, sonst 30 Tage ohne Abzug – am Bau auch drei Prozent.
Rechne fest damit, dass gewerbliche Kunden das Skonto ziehen, und kalkuliere den Satz vorher ein.
Kürzt ein Kunde nach Ablauf der Frist trotzdem, bleibt die Differenz offene Forderung – und die darfst du anmahnen.
Skonto ist kein zweiter Nachlass
Ein Nachlass mindert die Rechnung sofort: Du gibst fünf Prozent, der Rechnungsbetrag ist fünf Prozent niedriger, fertig. Skonto funktioniert anders. Die Rechnung steht über den vollen Betrag, und erst wenn der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, darf er den Prozentsatz abziehen. Zahlt er später, schuldet er die volle Summe.
Daraus folgen zwei Zustände, die man auseinanderhalten muss: vereinbart und tatsächlich gezogen. Vereinbart wird das Skonto beim Rechnungsversand und steht ab da fest. Ob es gezogen wird, entscheidet der Kunde Tage später mit seiner Überweisung.
Das ist auch steuerlich der entscheidende Punkt. Solange nur vereinbart ist, bleibt es beim vollen Betrag samt ausgewiesener Umsatzsteuer – erst der tatsächliche Abzug mindert das Entgelt und die darauf entfallende Steuer. Eine neue Rechnung braucht es dafür nicht, die Minderung gehört in die Buchung. Wie du sie abbildest, klärst du am besten einmal mit deinem Steuerberater.
Wovon wird Skonto abgezogen – netto oder brutto?
Vom Bruttobetrag der Rechnung, also von der Summe inklusive Umsatzsteuer – solange ihr nichts anderes vereinbart habt. Der Kunde überweist den Gesamtbetrag abzüglich des Prozentsatzes, und damit ist die Rechnung beglichen.
Ein Beispiel: 5.000 Euro netto, 950 Euro Umsatzsteuer, 5.950 Euro Rechnungsbetrag. Zwei Prozent Skonto sind 119 Euro, der Kunde überweist also 5.831 Euro. Nicht 100 Euro – das wären zwei Prozent vom Nettobetrag, und genau diese Rechnung wird auf beiden Seiten am häufigsten falsch gemacht.
Für die Buchhaltung teilt sich der Abzug danach wieder auf: Die 119 Euro mindern anteilig deinen Erlös und die Umsatzsteuer, die du abführst – beim Kunden entsprechend seinen Vorsteuerabzug. Maßgeblich ist der Tag, an dem er das Skonto tatsächlich zieht, nicht der Rechnungsversand.
Vom Nettobetrag darf gerechnet werden, wenn ihr das ausdrücklich so vereinbart – am Bau kommt das gelegentlich vor. Dann muss es aber genau so auf der Rechnung stehen: „zwei Prozent Skonto vom Nettobetrag“. Fehlt dieser Zusatz, rechnet der Kunde vom Brutto, und er ist damit im Recht.
Ohne besondere Vereinbarung gilt: Skonto vom Bruttobetrag der Rechnung
Vom Nettobetrag nur, wenn es vereinbart ist und wörtlich auf der Rechnung steht
Steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung – als Kleinunternehmer oder bei einer Bauleistung an einen Unternehmer – fallen beide Beträge zusammen und die Frage stellt sich nicht
Übliche Sätze und Fristen
Die verbreitetste Vereinbarung lautet: zwei Prozent bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen, ansonsten 30 Tage ohne Abzug. Am Bau sind auch drei Prozent üblich, oft mit einer längeren Frist von 14 oder 21 Tagen. Mehr als drei Prozent lassen deine Kalkulation eher fragwürdig als großzügig wirken.
Für den Kunden ist das ein sehr gutes Geschäft: Zwei Prozent dafür, 20 Tage früher zu zahlen, entsprechen aufs Jahr hochgerechnet einer zweistelligen Verzinsung. Keine Buchhaltung eines gewerblichen Kunden lässt das liegen.
Rechne deshalb nicht damit, dass der Abzug die Ausnahme bleibt – bei Geschäftskunden ist er der Normalfall. Kalkuliere den Satz ein, bevor du ihn anbietest. Wer knapp rechnet und dann noch drei Prozent verspricht, arbeitet den Auftrag zum Selbstkostenpreis ab.
So gehört Skonto auf die Rechnung
Eine Skontovereinbarung wirkt nur, wenn sie eindeutig ist. „Bei schneller Zahlung gewähren wir Skonto“ ist keine Vereinbarung, sondern eine Einladung zum Streit. Formuliere Satz und Frist konkret: „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen zwei Prozent Skonto.“
Bei einer E-Rechnung an einen Geschäftskunden reicht dieser Satz im Fließtext nicht mehr. Prozentsatz und Frist gehören als strukturierte Zahlungsbedingung in den Datensatz, sonst sieht das System auf der Gegenseite sie nicht und die Rechnung landet in der manuellen Bearbeitung – die dauert erfahrungsgemäß länger als deine Skontofrist.
Prozentsatz und Frist in Tagen ausdrücklich nennen – nichts im Ungefähren lassen
Klarstellen, ab wann die Frist läuft (in der Regel ab Rechnungsdatum)
Angeben, worauf sich das Skonto bezieht – üblich ist der Gesamtbetrag der Rechnung
Bei Schlussrechnungen prüfen, ob der Satz für die Restsumme oder die Gesamtleistung gilt
Den Skontobetrag in Euro dazuschreiben, damit der Kunde nicht selbst rechnen muss
Wenn die Frist verstreicht und trotzdem gekürzt wird
Der häufigste Fall in der Praxis: Der Kunde zahlt am 20. Tag und zieht die zwei Prozent trotzdem ab. Damit ist die Rechnung nicht beglichen – die Differenz bleibt offene Forderung wie jeder andere Restbetrag, und du darfst sie anmahnen.
Ob du das tust, ist eine kaufmännische Entscheidung. Bei 40 Euro und einem guten Stammkunden wirkt eine Mahnung kleinlich. Nur: Wer es einmal stillschweigend durchgehen lässt, hat es beim nächsten Mal etabliert. Ein freundlicher Hinweis beim nächsten Auftrag kostet nichts und rückt die Erwartung wieder gerade.
Umgekehrt gilt: Ein Abzug ohne jede Vereinbarung ist schlicht eine Unterzahlung. Manche Einkaufsabteilungen ziehen Skonto grundsätzlich, auch wenn auf der Rechnung nie eines stand – auch das musst du nicht hinnehmen.
Rechnet sich Skonto für deinen Betrieb?
Rechne einmal konkret: Zwei Prozent auf 5.000 Euro sind 100 Euro. Liegt dein Gewinn bei diesem Auftrag bei 500 Euro, gibst du ein Fünftel davon ab, um das Geld drei Wochen früher zu bekommen.
Dafür spricht einiges: Du gehst bei Material in Vorleistung und brauchst Liquidität, früh bezahlte Rechnungen sparen Mahnaufwand, und was schnell kommt, fällt seltener ganz aus. Bei Neukunden ohne Zahlungshistorie ist das ein echtes Argument.
Dagegen spricht: Bei knapp kalkulierten Aufträgen frisst der Nachlass die Marge. Und bei Privatkunden, die ohnehin sofort überweisen, zahlst du für ein Verhalten, das du auch ohne Anreiz bekommen hättest. Ein guter Mittelweg ist, Skonto gezielt Geschäftskunden anzubieten und den Satz von vornherein in die Preise einzurechnen.
Einmal hinterlegt, beim Zahlungseingang nur noch bestätigt
In HandwerkPapierlos hinterlegst du Prozentsatz und Frist je Rechnung – vorbelegt aus deinen Betriebseinstellungen, damit du sie nicht jedes Mal neu eintippst. Beides steht anschließend auf der PDF-Rechnung und, wenn du elektronisch versendest, als strukturierte Zahlungsbedingung im XRechnungs-Datensatz.
Beim Buchen des Zahlungseingangs wählst du „mit Skonto“ oder „ohne Skonto“; die Vorbelegung ist bewusst „ohne“, denn der volle Betrag ist die sichere Annahme. Lädst du deinen Kontoauszug hoch, erkennt der Bank-Abgleich einen um das Skonto geminderten Eingang als passende Zahlung, statt ihn als Teilzahlung liegen zu lassen. Ist die Frist abgelaufen, bietet die App den Abzug nicht mehr an und nennt den Grund – der Rest bleibt offene Forderung und steht in den offenen Posten.
Quellen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden amtlichen Fundstellen. Die Links öffnen in einem neuen Tab.
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