Ratgeber

Rechnung schreiben als Fliesenleger

5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 23.09.2026
Eine Fliesenleger-Rechnung wird selten am Preis beanstandet, fast immer am Aufmaß und an Leistungen, die im Angebot nicht einzeln standen. Wer Boden, Wand, Sockel, Abdichtung und Untergrund getrennt ausweist, hat eine Rechnung, die der Kunde prüfen kann. Hier steht, welche Positionen hineingehören, wo der Mehraufwand steckt und wie ein Muster fürs Bad aussieht.
Das Wichtigste in Kürze
Boden und Wand in Quadratmetern, Sockel in laufenden Metern, Aussparungen und Formteile in Stück – jede Einheit in ihrer eigenen Position.
Untergrund, Abdichtung und Silikonfugen gehören als eigene Zeilen auf die Rechnung, nicht in den Verlegepreis.
Großformat, Mosaik und Verlegemuster kosten mehr Zeit und mehr Verschnitt – das steht besser sichtbar im Angebot als versteckt im Quadratmeterpreis.
Bei Privatkunden Arbeit und Material getrennt ausweisen: Nur der Arbeitsanteil zählt beim Steuerbonus deines Kunden.

Nach Aufmaß abrechnen – aber getrennt

Die Grundlage jeder Fliesenleger-Rechnung ist das Aufmaß. Boden und Wand rechnest du in Quadratmetern ab, Sockel und Schienen in laufenden Metern, Aussparungen für Rohre, Steckdosen oder Revisionsöffnungen in Stück. Wer alles in einer Fläche zusammenzieht, verliert genau die Arbeit, die am meisten Zeit kostet.
Halte fest, wie du mit Öffnungen umgehst: Fenster, Türen und Vorwände werden abgezogen oder nicht, je nachdem, was im Angebot vereinbart war. Am wenigsten Streit gibt es, wenn das Aufmaß gemeinsam mit dem Kunden oder der Bauleitung entsteht und mit Datum an der Baustelle hängt – dann rechnet die Rechnung nur noch nach, was beide schon gesehen haben.

Muster: die Positionen einer Bad-Rechnung

Eine Badsanierung mit rund 25 Quadratmetern Fliesenfläche zeigt, wie sich die Arbeit aufteilt. Die Mengen kommen aus dem Aufmaß, die Einzelpreise aus deinem eigenen Leistungskatalog – ein fremder Richtwert passt fast nie zu deinem Betrieb.
Altbelag abschlagen und entsorgen – m²
Untergrund prüfen, ausgleichen und grundieren – m²
Verbundabdichtung im Nassbereich inklusive Dichtband – m²
Wandfliesen verlegen und verfugen – m², Format in der Position
Bodenfliesen verlegen und verfugen – m²
Sockelfliesen setzen – lfm
Aussparungen und Schnitte an Rohren – Stück
Silikonfugen als Wartungsfugen ziehen – lfm oder pauschal
Fliesen, Kleber, Fugenmasse und Abdichtung – als Material getrennt

Großformat, Mosaik und Muster: Mehraufwand ausweisen

Eine Fliese im Format 120 × 60 braucht zwei Leute, ebeneren Untergrund und mehr Kleber als eine 30 × 60. Mosaik kostet Zeit beim Ausrichten, Diagonal- oder Fischgrätverlegung kostet Zeit beim Schneiden und bringt mehr Verschnitt. Das alles ist real, und es gehört in die Rechnung.
Entweder du führst dafür einen eigenen Quadratmetersatz je Format und Verlegeart, oder du setzt einen Zuschlag als eigene Position. Beides funktioniert, solange es schon im Angebot so stand. Schreib das Format und die Verlegeart in den Positionstext – dann ist später klar, warum dieser Quadratmeter teurer war als der im Keller.

Wenn der Kunde die Fliesen selbst kauft

Häufig bringt der Kunde die Fliesen aus dem Baumarkt oder der Ausstellung selbst mit. Dann berechnest du nur Verlegung, Kleber, Fugenmasse und Abdichtung – und schreibst ausdrücklich auf Angebot und Rechnung, dass die Fliesen vom Kunden gestellt wurden. Zeigen sich später Farbabweichungen zwischen zwei Chargen oder reicht die Menge nicht, ist damit klar, wer sie beschafft hat.
Prüfe gestellte Fliesen vor dem Verlegen auf sichtbare Mängel und halte das mit Foto fest. Was einmal an der Wand klebt, lässt sich schwer zurückgeben, und die Frage, ob der Fehler an der Fliese oder an der Verlegung liegt, beantwortet dann nur noch dein Foto.

Arbeit und Material getrennt – wegen des Steuerbonus

Privatkunden können einen Teil der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, das Material dagegen nicht. Damit das funktioniert, muss die Rechnung den Arbeitsanteil erkennbar ausweisen und der Kunde überweisen statt bar zahlen. Eine Rechnung mit nur einer Gesamtsumme kostet deinen Kunden bares Geld.
Arbeitest du dagegen als Subunternehmer für einen Generalunternehmer oder einen anderen Bauunternehmer, gilt oft die Sonderregel für Bauleistungen: Dann schuldet dein Auftraggeber die Umsatzsteuer und deine Rechnung weist keine aus. Ob das bei deinem Auftraggeber zutrifft, klärst du einmal mit deinem Steuerberater.

Vom Aufmaß im Bad zur fertigen Rechnung

In HandwerkPapierlos tippst du vor Ort ein, was du siehst – etwa „25 m² Bad verfliesen“ –, und die App schlägt Rückbau, Untergrund, Abdichtung, Verlegung und Material als eigene Positionen vor, gerechnet mit den Sätzen aus deinem Leistungskatalog. Das Aufmaß funktioniert auch im Rohbau ohne Empfang und wird abgeglichen, sobald wieder Netz da ist.
Aus dem angenommenen Angebot wird mit einem Tippen die Rechnung, bei größeren Objekten auch als Abschlag mit späterer Schlussrechnung. Auf der Rechnung an einen Privatkunden weist die App den Arbeitsanteil automatisch aus, und an gewerbliche Auftraggeber geht sie auf Wunsch als E-Rechnung.

Quellen

Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden amtlichen Fundstellen. Die Links öffnen in einem neuen Tab.
Einkommensteuergesetz, Paragraf 35a – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – Bundesamt für Justiz. Zuletzt geprüft am 23.09.2026.
Umsatzsteuergesetz, Paragraf 13b – Leistungsempfänger als Steuerschuldner – Bundesamt für Justiz. Zuletzt geprüft am 23.09.2026.
Dieser Beitrag gibt allgemeine, praktische Hinweise und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Fall hilft dir dein Steuerberater weiter. Für die Inhalte verlinkter Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.
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